Mittelfreigabe für das Marktanreizprogramm zur Förderung
erneuerbarer Energien (MAP) und Erlassfassung
Zu der Pressemitteilung vom 16.03.2006 durch das BMU gibt es nun die konkreten Fördersätze.
Die MAP-Richtlinien sollen bis zum 31.12.2006 gelten, Anträge können bis zum 15.10.2006 eingereicht werden. Für die durch die BAFA geförderten Biomassekleinfeuerungsanlagen bedeutet dieser Entwurf konkret:
- automatisch beschickte Biomassefeuerungsanlagen bis 100 kW erhalten einen Zuschuss in Höhe von 48 je kW (bisher 60 ), mindestens jedoch 1360 (bisher 1.700 ) bei Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90 %
- für Öfen ohne Wärmedämmung, die konstruktionsbedingt auch Wärme an den Aufstellraum abgeben, beträgt der Zuschuss mindestens 800 (bisher 1000 )
- für manuell beschickte Holvergaserkessel bis 100 kW beträgt der Zuschuss 40 je KW (bisher 50 ), mindestens jedoch 1200 (bisher 1500 ) bei Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90 %.
Nach den aktuellen Foerderrichtlinien werden neue Foerderzusagen vom BAFA in der Reihenfolge des Antragseingangs erteilt. Die neuen Fördersätze gelten für alle noch nicht beschiedenen Förderanträge, Mittel sollen nach Erscheinen der neuen Fördersätze im Bundesanzeigerblatt voraussichtlich ab dem 22.3.2006 bewilligt und abfliessen können.
Quelle:
Aktion Holzpellets
Landesinitiative Zukunftsenergien NRW
c/o Umweltministerium NRW
Schwannstraße 3
40476 Düsseldorf
Tel.: 0211 4566-692
Fax : 0211 4566-437
www.aktion-holzpellets.de
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