5. Gibt es eine Gewährleistung/Garantie seitens der Umrüster in Bezug auf Motorschäden oder erhöhten Fahrzeugverschleiß?
Grundsätzlich kann konstatiert werden, dass durch eine fachgerecht ausgeführten Umrüstung auf Rapsölbetrieb kein erhöhter Fahrzeugverschleiß, sondern eher eine Verschleißminderung
der Einspritzanlage durch die im Vergleich zu Diesel besseren Schmiereigenschaften von Rapsöl
der Motorlager durch den weicheren Verbrennungsverlauf und den damit langsameren Druckanstieg im Verbrennungsraum (geringeres Nageln) eintritt.
Zur Frage der Gewährleistung / Garantie:
Nach der Umrüstung eines Fahrzeuges auf Rapsölbetrieb verliert der Fahrzeugbesitzer den Garantieanspruch gegenüber dem Fahrzeughersteller, da die Fahrzeuge nicht für den Rapsölbetrieb freigegeben sind. Die Bandbreite der Gewährleistungspraxis ist breit gestreut, und umfasst folgende Varianten:
a) Garantie ausschließlich auf die verbauten Materialien (ohne Abdeckung eventueller Folgeschäden),
b) Abdeckung nur nachweisbar umrüstungsbedingter Folgeschäden,
c) Vollständige Garantie auf Motor und Kraftstoffanlage unabhängig von der Ursache eines Schadens,
d) Leistung analog einer vollständigen Neuwagengarantie.
Die Variante b) kann in der Praxis dazu führen, dass bis zur Erstellung eines Gutachtens mehre Tage vergehen, und danach keine Einigkeit zwischen dem vom Umrüster bestellten Gutachter und dem Vertragshändler darüber besteht, ob der Schaden nun als rapsölbedingt einzustufen ist oder nicht. Die Klärung der Angelegenheit obliegt dann dem Fahrzeugnutzer mit dem Risiko, dass das Fahrzeug längere Zeit nicht einsatzbereit ist.
Seit 2004 besteht, derzeit in der BRD einmalig, die Möglichkeit eine Garantieversicherung für PKW und LKW die auf Pflanzenölbetrieb umgebaut wurden abzuschließen. Die Prämien richten sich nach dem Fahrzeugalter bzw. dem Kilometerstand, der Motorleistung und dem gewünschten Garantieumfang.
Bedingung für die Versicherbarkeit ist die ggf. erforderliche Eintragung der Umrüstung in die Fahrzeugpapiere und der Versicherungsabschluss durch den Umrüster.
Folgende Zusammenfassung gibt eine Übersicht über die angebotenen Versicherungsvarianten und deren Leistungsumfang.
A) Megagarantie PKW (entspricht weitgehend einer Werksgarantie)
Eckdaten:
1. Anzahl der Schadenfälle unbegrenzt.
2. Maximale Erstattung pro Schadenfall 5.000,- inkl. MwSt. pro Schadenfall:
3. Kostenerstattung innerhalb von 48 Stunden nach Rechnungseingang.
4. Verlängerung der Garantie nach Laufzeitende möglich.
5. Die Kostenbeteiligung des Garantienehmers beschränkt sich auf die Materialkosten nach UVP des Herstellers als Ausgleich für die durch die Reparatur erreichte Zustandsverbesserung pauschal nach folgender Staffel (bezieht sich nicht auf elektrische oder elektronische Bauteile):
bis 100.000 km 0%
bis 120.000 km 25%
bis 150.000 km 50%
ab 150.000 km 60%
Die Ausschlüsse beziehen sich lediglich auf:
Karosserie- und Lackschäden, Glasschäden, Schäden an Innen- und Außenausstattung, HiFi-Anlagen, Navigations- und Kommunikationssysteme sowie deren Anschlüsse, Räder, Radwuchtungen und Achseinstellungen, Verschleiß- und Serviceteile welche einem periodischen Austauschzeitraum unterliegen oder im Rahmen von regulären Servicearbeiten ersetzt werden wie z. B. Filterelemente, Bremsbeläge, Bremsscheiben, Bremstrommeln, Kupplungsbeläge, Wischerblätter, Keilriemen, Birnen und Beleuchtungseinrichtungen, Reifen, Batterien, Katalysatoren und Auspuffsysteme.
Prämientabelle Neuwagen / Jungwagen (inkl. 16 % Versicherungssteuer)
Annahmerichtlinien (bei Garantieabschluss):
Maximalalter 12 Monate und max. 18.000 km gelaufen
Garantielaufzeit | Garantielaufzeit | |
12 Monate | 24 Monate | |
| bis 44 KW | 320 | 465 |
bis 88 KW | 360 | 510 |
bis 132 | 415 | 650 |
bis 162 | 540 | 880 |
Prämientabelle Gebrauchtwagen (inkl. 16 % Versicherungssteuer)
Annahmerichtlinien (bei Garantieabschluss):
Maximal 10 Jahre alt und max. 150.000 km gelaufen
Garantielaufzeit | Garantielaufzeit | |
| 12 Monate | 24 Monate | |
| bis 44 KW | 410 | 600 |
bis 88 KW | 520 | 720 |
bis 132 | 650 | 890 |
bis 162 | 770 | 1.120 |
Prämienaufschläge:
+ 100 : Fahrzeuge mit Allradantrieb (außer Geländewagen)
+ 200 : alle Geländewagen und Transporter bis 2,8t und mehr als 132 KW
B. Normalgarantie PKW (eingeschränkt für Bauteile lt. Tabelle)
Versicherungsumfang
| Motor | Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf (ausgenommen Überhitzungsrisse), Zylinderkopfdichtung, alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile, Zahnriemen mit Spannrolle, Ölkühler, Öldruckschalter und Schwung-/ Antriebsscheibe mit Zahnkranz. | ||||||||||||
| Schalt-/Automatikgetriebe | Getriebegehäuse, alle Innenteile einschließlich Drehmomentwandler und Steuergerät des Automatikgetriebes. | ||||||||||||
| Achs/Verteilergetriebe | Getriebegehäuse (Front- und Heckantrieb) einschließlich aller Innenteile. | ||||||||||||
Kraftübertragung Wellen | Kardanwellen, Achsantriebswellen, Antriebsgelenke und von der Antriebsschlupfregelung (ASR; ASC, EDS, 4 Matic) Drehzahlsensoren, elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit, Druckspeicher und Ladepumpe. | ||||||||||||
| Lenkung | Das mechanische und hydraulische Lenkgetriebe mit allen Innenteilen, Hydraulikpumpe mit allen Innenteilen und elektronische Bauteile. | ||||||||||||
| Bremsen | Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, Hydropneumatik, Vakuumpumpe, Radbremszylinder, Bremskraftregler, Bremskraftbegrenzer nd vom ABS elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit und Drehfühler. | ||||||||||||
| Kraftstoffanlage | Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, elektronische Einspritzanlage, Vergaser und Turbolader. | ||||||||||||
| Elektrische Anlage | Lichtmaschine mit Regler, elektronische Zündanlage mit Zündkabel, Anlasser, elektrische Leitungen der elektronischen Einspritzanlage, Bordcomputer und von der Klimaanlage Kompressor, Kondensator, Lüfter und Verdampfer. | ||||||||||||
| Kühlsystem | Kühler, Heizungskühler, Thermostat, Wasserpumpe, Kühler für Automatikgetriebe, Visco-/Thermolüfter, Lüfterkupplung und Thermoschalter. | ||||||||||||
| Abgasanlage | Lambda-Sonde, Hosenrohr und Befestigungsteile in Verbindung mit der Lambda-Sonde. | ||||||||||||
| Sicherheitssystem | Kontrollsystem für Airbag und Gurtstraffer. | ||||||||||||
| Gehäuse | Führt der Defekt eines versicherten Bauteiles zu Gehäuseschäden, sind diese auch versichert und werden bis zur Erstattungsgrenze eingerechnet. | ||||||||||||
| Komfort-Elektrik | Elektrische Fensterheber: Schalter(ausgenommen Bruchschäden),elektrische Motoren, Steuergeräte(ausgenommen Leitungen und Verkabelung), Front- und Heckscheibenheizungselemente(ausgenommen Bruchschäden). Elektrisches Schiebedach: Schalter (ausgenommen Bruchschäden), elektrische Motoren, Steuergeräte(ausgenommen Leitungen und Verkabelung. Zentralverriegelung: Schalter (ausgenommen Bruchschäden), elektrische Motoren, Steuergeräte (ausgenommen Leitungen und Verkabelung), Magnetspulen sowie elektrische Türschlösser (ausgenommen Schließzylinder). | ||||||||||||
| Umfang der Garantie | Dem Käufer werden garantiebedingte Lohnkosten, für die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten nach den Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers, voll erstattet. Der Garantienehmer ist verpflichtet, sich an Materialkosten (unverb. Preisempfehlung des Herstellers oder Importeur) nach folgender Staffel zu beteiligen; und zwar ausgehend von der Betriebsleistung der beschädigten Baugruppe zum Zeitpunkt des Schadeneintritts:
| ||||||||||||
| Kostenbeteiligung durch den Garantienehmer |
|
Prämientabelle Neuwagen / Jungwagen (inkl. 16 % Versicherungssteuer)
Annahmerichtlinien (bei Garantieabschluss):
Maximalalter 12 Monate und max. 18.000 km gelaufen
Garantielaufzeit | Garantielaufzeit | |
12 Monate | 24 Monate | |
| bis 44 KW | 200 | 240 |
bis 88 KW | 215 | 250 |
bis 132 | 240 | 340 |
bis 162 | 270 | 400 |
Prämientabelle Gebrauchtwagen
(inklusive der zurzeit gültigen Versicherungssteuer von 16 %.)
Annahmerichtlinien (bei Garantieabschluss):
Maximal 10 Jahre alt und max. 150.000 km gelaufen
Garantielaufzeit | Garantielaufzeit | |
12 Monate | 24 Monate | |
| bis 44 KW | 240 | 320 |
bis 88 KW | 259 | 340 |
bis 132 | 304 | 427 |
bis 162 | 450 | 610 |
C. LKW-Garantie
Versicherungsumfang:
Service- und Verbrauchsmaterialien, Öl und andere Betriebsstoffe, Ölfilter und Antriebsriemen sowie Leckagen an Öl- und Kraftstoffsystemen sind nicht im Leistungsumfang enthalten.
| Motor | Schwungscheibe, Ölpumpe, Kurbelwelle und Lager, Steuerräder und Ketten, Kipphebel, Stößel, Nockenwelle, Ventile und Ventilsitze (außer verbrannte Ventile), Kolben und Kolbenringe, Zylinderbohrungen und Laufbuchsen, Pleuel, Zylinderkopf, Motorblock, Turbolader, Ölkühler |
| Schaltgetriebe | Gangräder, Synchronkörper, Schaltgabeln, Wellen, Lager und Buchsen, Overdrive (außer Steuerelektrik und Elektronik sowie äußere Leitungen, Gestänge, Züge und Magnetschalter) |
| Verteilergetriebe | Alle Innenteile (umfasst nur bei Prämienaufschlag) |
| Automatikgetriebe | Drehmomentwandler, Gangräder, Kupplungen, Bremsbänder, Ventilblock, Druckverteiler, Ölpumpe, Lager und Buchsen (außer Steuerelektrik und Elektronik sowie äußere Leitungen, Gestänge, Züge und Schalteinrichtungen) |
| Achsen | Kegel- und Tellerrad, Halbwellen, Halbwellenlager und Buchsen, Reduzierradsätze, Differenzial, Differenzialsperre, Lager und Hochachsenwellen (außer externe Leitungen, Steuereinrichtungen und Radlager) |
| Fahrwerk | Luftfederung (Steuerventil und Federbälge) |
| Antriebsstrang | Kardanwellen, Kardan-, Kreuz- und Homokinetische Gelenke |
| Motorkühlsystem | Wasserpumpe, Wasserkühler, Visco-Thermolüfter |
| Kraftstoffanlage | Förderpumpe, Einspritzpumpe, Einspritzdüsen |
| Lenkung | Gehäuse inkl. aller Innenteile, Lenkhilfe und Lenkpumpe |
| Bremsanlage | Hauptbremszylinder, Luftkontrollventil, Trittplattenventil, Luftventile, Luftzylinder, ABS-Drehzahlfühler |
| Elektrische Anlage | Anlasser, Lichtmaschine, Wischermotor, Fensterhebermotoren |
| Gehäuse | Führt der Defekt eines von der Garantie umfassten Fahrzeugteiles zu Gehäuseschäden, sind diese auch versichert und werden bis zur Erstattungsgrenze eingerechnet. |
Der Garantienehmer wird bei garantiepflichtigen Reparaturen an den Materialkosten gem. der folgenden Staffelungen beteiligt:
| bis 6,5 t und bis km: | bis 11 t und bis km: | bis 16 t und bis km: | bis 40 t und bis km: | ||||
| 150.000 | 0% | 200.000 | 0% | 300.000 | 0 % | 500.000 | 0 % |
| 170.000 | 10 % | 230.000 | 10% | 340.000 | 10% | 570.000 | 10 % |
| 190.000 | 30 % | 260.000 | 20% | 380.000 | 20% | 640.000 | 20 % |
| 210.000 | 50 % | 290.000 | 30 % | 420.000 | 30% | 710.000 | 30 % |
| ab 210.000 | 60% | ab 290.000 | 40 % | ab 420.000 | 40% | ab 710.000 | 40 % |
Prämientabelle entsprechend folgender Gruppen (incl. 16% Versicherungssteuer)
Annahmerichtlinie bei Garantieabschluss Max. Jahre/max.km | Max. Erstattung pro Schadensfall | Garantielaufzeit 12 Monate | Garantielaufzeit 24 Monate | |
| bis 6,5 t | 5 / 15 .000 | 10.000 | 640 | 1.090 |
| bis 11 t | 5 / 300.000 | 15.000 | 1.025 | 1.770 |
| bis 16 t | 5/ 400.000 | 25.000 | 1.330 | 2.340 |
| bis 40t | 5/ 600.000 | 25.000 | 1.420 | 2.505 |
Prämienaufschläge:
+ 300 : für Fahrzeuge mit 4 Achsen
+ 500 : Fahrzeuge mit Allradantrieb
Weitere Informationen sind erhältlich bei:
M-BIC GmbH
Hornstrasse 5
41239 Mönchengladbach
Tel: 02161 / 467 21 0
www.m-bic.com
Fa. UNICAR
Liebigstrasse 24
52070 Aachen
0241 / 960 98 60
www.unicar-aachen.de









